Anmeldung
Neuanmeldungen
Die Neuanmeldung für das kommende Kindergartenjahr sind immer Anfang März. Der Termin wird von der Stadt Donauwörth vorgegeben und ist für alle Donauwörther Kitas gleich. Bitte informieren Sie sich dazu auf der Homepageseite der Stadt Donauwörth bzw. in der Tageszeitung.
Sobald uns der Termin bekannt ist, werden wir ihn hier einstellen.
Bitte beachten Sie:
Das Mindestalter zur Aufnahme in den Kindergarten ist das 3. Lebensjahr (zum Kindergartenjahresbeginn im September).
Die Anmeldung findet bei uns in der Einrichtung statt.
Bitte bringen Sie eine Kopie der Geburtsurkunde, das U-Heft, das Impfbuch, die Bankverbindung, sowie eine Abstammungsurkunde (Familien nicht deutscher Abstammung) mit.
Bitte kommen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind zur Anmeldung.
Aufnahmekriterien unserer Einrichtung
Laut Betriebserlaubnis dürfen wir 50 Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr aufnehmen.
Wir nehmen Kinder aus allen Stadtteilen Donauwörths sowie auch aus anderen Gemeinden bei uns auf. Kinder aus Auchsesheim und Nordheim haben dabei, wenn möglich, Vorrang.
Grundsätzlich können wir immer nur so viele Kinder aufnehmen, wie freie Plätze da sind.
Sollten weniger Plätze als Anmeldungen zur Verfügung stehen, entscheiden wir nach folgenden Kriterien:
- Alter des Kindes
- Berufstätigkeit der Eltern
- Geschwisterkind
- pädagogische Gesichtspunkte
- Wohnort
Die Kinder sollten sauber sein, da wir keine ausreichenden Möglichkeiten zum Wickeln haben.
Kinder, die zum September des jeweiligen Kindergartenjahres noch keine 3 Jahre alt sind, kommen auf unsere Warteliste. Diese Kinder können wir während des Kindergartenjahres nur dann aufnehmen, wenn auch tatsächlich noch ein Platz frei sein sollte.
Einen Anspruch, in welcher der beiden Gruppen Ihr Kind aufgenommen werden kann, gibt es nicht.
Sollten sich weitere Familien anmelden, deren Kind schon älter ist, dann haben diese Familien gegebenenfalls Vorrang.
Wir dürfen nur noch Kinder mit einem vollständigen Masernimpfschutz aufnehmen.
Erst mit einer schriftlichen Zusage haben Sie Anspruch auf einen Kindergartenplatz in unserer Einrichtung. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.